News Seniorenhilfe

28-03-2011

Dank der oft sehr guten und persönlichen Beziehungen der polnische Haushalts und Pflegekräfte zu ihren deutschen Patienten und deren Familien, kommt es immer wieder vor, dass die Betreuerinnen gebeten werden bei ihren reisen von Polen nach Deutschland auch Waren einzuführen. Selbstverständlich unterliegen solche Tätigkeiten nicht dem Vermittlungsvertrag, dennoch möchten wir auf einige Beispiele bei der Waren Ein – Ausfuhr hinweisen. Diese Liste erhebt keinen Ansruch auf Vollständigkeit. Auch ist diese Liste keine Rechtsauskunft. Alls Quelle wird hier der polnische online Nachrichtendienst zietiert

Richtmengen für die abgabenfreie Einfuhr seit dem 1. Januar 2009

Tabakwaren

800 Zigaretten oder
400 Zigarillos oder
200 Zigarren oder
1.000 Gramm Rauchtabak

Bei der Einfuhr von Zigaretten aus Polen bitte beachten:
Seit dem 1. Januar 2009 dürfen aus Polen 800 Zigaretten für den eigenen Verbrauch pro Person steuerfrei nach Deutschland mitgebracht werden. Die Steuerbefreiung bezieht sich aber ausschließlich nur auf Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen bzw. auf Zigaretten mit Steuerzeichen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Alkohol

10 Liter Spirituosen und
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) und
90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier

Kaffee

10 Kilogramm Röstkaffee oder löslicher Kaffee 
Kraftstoff
Tankinhalt plus 20 Liter im Kanister

Kulturgüter
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und anderen Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, ist nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Wojewodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau erlaubt.
Die Einfuhr von Waffen (auch Tränengassprays, Gaspistolen und Schreckschusspistolen) ist verboten.

Aus rechtlichen Gründen sind alle Angaben unverbindlich!